Krieg im Nahen Osten: Welche Rechte haben Dubai-Reisende?
Von Rechtsanwältin Martina Flade
Der Krieg im Nahen Osten hat zeitweise den internationalen Flugverkehr massiv beeinträchtigt. Besonders betroffen ist Dubai, ein wichtiger internationaler Verkehrsknotenpunkt. Viele Reisende fragen sich deshalb aktuell:
• Kann ich meine Reise nach Dubai kostenlos stornieren?
• Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug gestrichen wird?
• Wer zahlt Hotel und Verpflegung, wenn ich im Ausland feststecke?
Als Rechtsanwältin erkläre ich die wichtigsten Rechte für Betroffene.
1. Kostenlose Stornierung vor Reisebeginn – wann ist das möglich?
Wenn Du eine Pauschalreise (also z. B. Flug + Hotel) gebucht hast und für Dein Reiseziel eine Reisewarnung des Auswärtiges Amt besteht, hast Du gute Chancen, die Reise kostenlos zu stornieren.
Rechtsgrundlage ist § 651h Abs. 1 und Abs. 3 BGB.
Ein kostenfreier Rücktritt ist möglich, wenn sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung zum Reiseziel erheblich beeinträchtigen.
Dazu zählen insbesondere:
• Kriege
• Terroranschläge
• massive Sicherheitsrisiken
• Naturkatastrophen
Eine offizielle Reisewarnung gilt in der Rechtsprechung als starkes Indiz dafür, dass solche außergewöhnlichen Umstände vorliegen – auch wenn ein Gegenbeweis theoretisch möglich wäre. In der Praxis dürfte dieser aber nur schwer gelingen.
Das bedeutet für Dich:
Du bekommst Deinen Reisepreis in der Regel zurück.
2. Flug gestrichen – diese Rechte haben Passagiere
Wenn ein ,,EU-Flug“ wegen der aktuellen Situation annulliert wird, haben Passagiere grundsätzlich Ansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung (Nr. 261/2004).
Die Airline muss folgende Leistungen anbieten:
- vollständige Erstattung des Ticketpreises, oder
- Beförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Die EU-Fluggastrechte gelten in der Regel bei:
• Flügen innerhalb der EU – unabhängig davon, mit welcher Fluggesellschaft Sie fliegen
• Flügen aus einem Nicht-EU-Land in die EU – wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat
• Flügen aus der EU in ein Nicht-EU-Land – unabhängig davon, welche Airline den Flug durchführt
3. Betreuungsleistungen der Airline
Wenn Du wegen einer Flugannullierung am Flughafen oder im Ausland feststeckst, muss die Fluggesellschaft sogenannte Betreuungsleistungen übernehmen.
Dazu gehören:
🏨 Hotelübernachtung
🍽 Verpflegung
📞 Kommunikationsmöglichkeiten
Diese Ansprüche ergeben sich aus Art. 9 der EU-Fluggastrechteverordnung.
Die Airline muss diese Kosten auch dann tragen, wenn sie nichts für die Situation kann.
4. Bekomme ich zusätzlich 600 € Entschädigung?
Viele Reisende kennen die pauschalen Entschädigungen:
- 250 €
- 400 €
- 600 €
Diese gelten jedoch nicht automatisch.
Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen – etwa Krieg, Luftraumsperren oder politische Krisen – entfällt die Entschädigung.
Das ergibt sich aus Art. 5 Abs. 3 der EU-Fluggastrechteverordnung.
Wichtig:
Auch wenn keine Entschädigung gezahlt werden muss, bleibt die Airline verpflichtet, Passagiere schnellstmöglich weiterzubefördern. Verstößt sie hiergegen, lebt der Entschädigungsanspruch wieder auf.
Anders sieht es aus, wenn Sie im Ausland gestrandet sind und mit einer Nicht-EU-Airline fliegen:
Dann gilt oft das Montrealer Übereinkommen. Dieses sieht jedoch keine Ersatzansprüche bei Flugannullierungen vor. Dann ist das nationale Recht anwendbar. Deutsche Gerichte können zuständig sein, wenn die Airline hier eine Direktion hat – z. B. bei Airlines wie Emirates, Etihad, Turkish Airlines oder US-Airlines. Auch bei einer Flugannullierung infolge höherer Gewalt muss die Airline nach deutschem Recht nach Wegfall des Hindernisses zurückbefördern. Tut sie das nicht, kannst Du Schadensersatz fordern.
5. Rechte bei Pauschalreisen
Wenn du Flug und Unterkunft gemeinsam gebucht hast, gelten zusätzlich die Schutzrechte des Pauschalreiserechts.
Mögliche Ansprüche:
Kündigung des Reisevertrags (§ 651l BGB)
Treten unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, kannst du die Reise unter bestimmten Voraussetzungen kündigen oder abbrechen.
Reisepreisminderung (§ 651m BGB)
Werden Reiseleistungen nicht oder nur eingeschränkt erbracht, kann der Reisepreis gemindert werden.
Beispiele:
• gebuchte Ausflüge fallen aus
• Transportleistungen sind eingeschränkt
• das Hotel entspricht nicht dem gebuchten Standard
Außerdem wichtig:
Kann die Rückreise nicht wie geplant stattfinden, muss der Reiseveranstalter unter Umständen die Kosten für bis zu drei zusätzliche Übernachtungen übernehmen. Ein längerer Aufenthalt kann übernommen werden, wenn Reisende besonders schutzbedürftig sind (z. B. Schwangere, unbegleitete Minderjährige oder Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf) oder wenn auf EU-Flügen längere Betreuungsleistungen vorgeschrieben sind.
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6. Was gilt für Airbnb oder einzelne Hotelbuchungen?
Wenn Du keine Pauschalreise, sondern einzelne Leistungen gebucht hast, ist die Rechtslage komplexer.
Oft gilt:
- das Recht des Landes der Unterkunft, falls keine Rechtswahl durch AGB getroffen worden ist.
Viele Plattformen wie Booking oder Airbnb haben allerdings Kulanzregelungen bei höherer Gewalt, über die kostenlose Stornierungen möglich sein können.
7. Wichtiger Tipp für betroffene Reisende
Wenn Dein Flug gestrichen wurde oder Du im Ausland feststeckst:
Dokumentiere unbedingt:
- Flugannullierungen oder Verspätungen
- Hotelkosten
- Verpflegungskosten
- Kommunikationskosten
Bewahre alle Rechnungen und Belege auf.
Diese können später entscheidend sein, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Fazit
Der Konflikt im Nahen Osten zeigt erneut, wie wichtig Verbraucherschutz im Reiserecht ist.
Für Reisende gilt:
- Pauschalreisen können bei Reisewarnungen oft kostenlos storniert werden
- Auf EU-Flügen müssen Airlines Betreuung und Ersatzbeförderung gewährleisten (pauschale Entschädigungen sind möglich aber entfallen meist bei außergewöhnlichen Umständen)
Wer seine Rechte kennt, kann viel Geld sparen und Stress vermeiden.
Die Inhalte dieses Beitrags habe ich noch einmal kompakt in einem Video zusammengefasst.
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Bilder Quelle: Canva
