Amazon, Netflix, DAZN & Spotify: Warum einseitige Preiserhöhungen unzulässig sind – und wie du jetzt Geld zurückbekommen kannst
Von Rechtsanwältin Martina Flade
Warum dieses Urteil so wichtig ist
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 30.10.2025, Az. I-20 U 19/25) hat entschieden:
Die Preiserhöhung von Amazon Prime im Jahr 2022 war unzulässig.
Damals hat Amazon die Preise deutlich angehoben – von 7,99 € auf 8,99 € im Monat und von 69 € auf 89,90 € im Jahr.
Begründet wurde das mit gestiegenen Kosten – Stichwort Inflation.
Aber das Gericht sah das anders: Amazon hätte die Zustimmung der Kund:innen einholen müssen.
Was das Gericht sagt
Das OLG Düsseldorf hat klargestellt:
- Auch große Konzerne sind an ihre Verträge gebunden.
- Eine Preiserhöhung darf nicht einseitig erfolgen.
- Es braucht Transparenz und Zustimmung.
Da Prime-Abos kurzfristig kündbar sind, wäre es Amazon problemlos möglich gewesen, vorher die Zustimmung einzuholen.
Ein einfacher Hinweis in den AGB reicht nicht.
Netflix und Spotify betrifft das genauso
Auch Netflix und Spotify haben in den letzten Jahren Preise angezogen – und ähnliche Klauseln genutzt.
Mehrere Gerichte haben entschieden: Das geht so nicht.
Denn Verträge sind keine Einbahnstraße.
Wenn ein Konzern mehr Geld will, muss er dich vorher fragen, ob du einverstanden bist.
Verjährung: Jetzt wird’s wichtig
Ansprüche verjähren nach drei Jahren.
Das bedeutet: Bis Ende 2025 solltest du aktiv werden, sonst verlierst du dein Geld.
Die Verbraucherzentrale plant aktuell eine Sammelklage, durch die die Verjährung gestoppt werden kann.
Sobald das Klageregister beim Bundesamt für Justiz geöffnet ist, kannst du dich dort kostenlos eintragen.
Mein Tipp:
Trag dich in meinen Newsletter ein – ich verfolge aktuelle Entwicklungen!
So kannst du selbst aktiv werden
Auf meiner Website findest du ein kostenloses Musterschreiben, mit dem du deine Ansprüche direkt bei Amazon geltend machen kannst.
Fazit
Das Urteil ist ein deutliches Signal:
Auch Konzerne wie Amazon, Netflix, DAZN und Spotify müssen sich an ihre Verträge halten.
Preiserhöhungen sind nicht grundsätzlich verboten – aber sie brauchen deine Zustimmung.
Wenn du die Preissteigerung 2022 stillschweigend gezahlt hast, kannst du aktiv werden und deine Rückzahlung einfordern.
Rechtlicher Hinweis
Die Inhalte auf dieser Seite wurden sorgfältig geprüft und nach bestem Wissen erstellt.
Sie ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung.
Ich kann deinen konkreten Fall hier nicht beurteilen und übernehme keine Haftung für Vollständigkeit oder Aktualität.
Wenn du eine verbindliche Einschätzung möchtest, vereinbare gerne einen Termin in meiner Kanzlei.
Bilder Quelle: Canva
